Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des monatlichen Bedarfs des Unterhaltsberechtigten bei überdurchschnittlich guten Einkommensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578; BGB § 1573 Abs. 2
Berechnung des monatlichen Bedarfs des Unterhaltsberechtigten bei überdurchschnittlich guten Einkommensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weinheim, 19.12.2008 - 3 F 52/08
- OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
- OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 20 UF 10/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1909
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08
Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
Im Übrigen können nur bei unterhaltsrechtlich vorwerfbarem Verhalten entgegen den tatsächlichen Verhältnissen fiktive Zinseinkünfte zugerechnet werden (BGH, Urteil vom 17.02.2010, XII ZR 140/08).Auch wenn die Voraussetzungen für eine Befristung (noch) nicht erfüllt sind, kann der Unterhaltsanspruch trotzdem nach einer Übergangszeit auf die Differenz zwischen dem angemessenen Lebensbedarf und dem erzielten oder erzielbaren Einkommen herabgesetzt werden (vgl. BGH XII ZR 140/08).
Der angemessene Lebensbedarf, der nach § 1578 b BGB regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, bemisst sich nach dem Einkommen, das der Unterhaltsberechtigte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte (BGH FamRZ 2009, 1990 ; Urteil vom 17.02.2010, XII ZR 140/08)).
Bei dieser Sachlage wäre eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der nachehelichen Solidarität, die im Rahmen der Abwägung ebenfalls zu berücksichtigen ist (BGH XII ZR 140/08), unbillig.
- BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08
Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
Da § 1578 b BGB als Ausnahmetatbestand konzipiert ist, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, die zu einer Befristung oder Beschränkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen können (BGH FamRZ 2009, 1990 ff).Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs ist im Ausgangsverfahren auch dann vorzunehmen, wenn die für die Befristung des Anspruchs ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind (BGH FamRZ 2008, 134 ; 2008, 1325 ; 2009, 1990).
Der angemessene Lebensbedarf, der nach § 1578 b BGB regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, bemisst sich nach dem Einkommen, das der Unterhaltsberechtigte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte (BGH FamRZ 2009, 1990 ; Urteil vom 17.02.2010, XII ZR 140/08)).
- BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06
Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs ist im Ausgangsverfahren auch dann vorzunehmen, wenn die für die Befristung des Anspruchs ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind (BGH FamRZ 2008, 134 ; 2008, 1325 ; 2009, 1990).
- BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07
Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs ist im Ausgangsverfahren auch dann vorzunehmen, wenn die für die Befristung des Anspruchs ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind (BGH FamRZ 2008, 134 ; 2008, 1325 ; 2009, 1990). - BGH, 27.01.2010 - XII ZR 100/08
Nachehelicher Unterhalt: Maßgeblichkeit der Feststellungen im Vorprozess zur …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
Nachdem der Kläger der Aufnahme des Studiums der Psychologie durch die Beklagte nicht widersprochen und sich in Kenntnis des Studiums bei Abschluss des Vergleichs noch zur Zahlung des vollen Quotenunterhalts verpflichtet hat, war die Beklagte unterhaltsrechtlich berechtigt, ihr Studium innerhalb einer angemessenen Zeit zu beenden (vgl. zur Berücksichtigung der Erwerbsobliegenheit im Vorprozess BGH, Urteil vom 27.01.2010, XII ZR 100/08). - OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03
Höhe des Vorsorgeunterhalts bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
Da jedoch eine konkrete Bedarfsbemessung nicht dazu führen darf, dass der sogenannte Halbteilungsgrundsatz verletzt wird, muss dem Verpflichteten zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs mindestens ein gleich hoher Betrag verbleiben wie dem Berechtigten (OLG München FamRZ 2005, 367 m.w.N.;… FaFamR//Maier Handbuch 7. Aufl. Kap. 6 Rn 544). - BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06
Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
Für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Beklagten im Wege der Dreiteilung ist das Einkommen des Klägers unter Einschluss seines Splittingvorteils maßgeblich (BGH FamRZ 2008, 1911 ). - BGH, 01.10.2008 - XII ZR 62/07
Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs eines nachehelich adoptierten Kindes und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
Die Höhe des Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau des Klägers ist jedoch im Wege der Drittelmethode zu ermitteln (BGH FamRZ 2009, 23 ff; 579 ff).